Die Haftung eines Auszubildenden

Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb ist dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den ein Arbeitnehmer in vollem Umfang haftet.

So hat das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einem Kläger 25.000 Euro Schmerzensgeld für eine Augenverletzung

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Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen des Einsatzbetriebes

Auszubildende eines reinen Ausbildungsbetriebs, die ihre praktische Ausbildung vollständig oder teilweise in dem Betrieb eines anderen Unternehmens des Konzerns absolvieren, sind berechtigt, an Betriebsversammlungen in diesem Einsatzbetrieb teilzunehmen.

Die der Einsatzarbeitgeberin zur praktischen Ausbildung zugewiesenen Auszubildenden sind berechtigt, an den

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