Schätzungsmethode des „Zeitreihenvergleichs“, die von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt wird, ist nur unter Einschränkungen zulässig. Bei dem Zeitreihenvergleich andelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe des Betriebs in kleine Einheiten ‑regelmäßig in Zeiträume von einer
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