Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Sind die vom Ministerium angeführten Gründe überwiegend nicht tragfähig, die zu einer negativen Bewährungsbeurteilung zur Ernennung zum Professor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geführt haben, kann trotz eines derart reduzierten Beurteilungsspielraum nicht von einer Bewährung ausgegangen werden. Vielmehr

Artikel lesen