Hörsaal

Die abgelehnte „Entfristung“ des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin

Ist gesetzlich geregelt, dass ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit „fortgesetzt“ werden kann, begründet die Ablehnung eines entsprechenden Entfristungsantrags wegen Nichtbewährung ggf. ein Rehabilitierungsinteresse.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit war die klagende Professorin

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Sind die vom Ministerium angeführten Gründe überwiegend nicht tragfähig, die zu einer negativen Bewährungsbeurteilung zur Ernennung zum Professor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geführt haben, kann trotz eines derart reduzierten Beurteilungsspielraum nicht von einer Bewährung ausgegangen werden. Vielmehr

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