Befreiung von Rundfunkgebühren als Student

Nur ein Student, der im Bezug von BAföG steht, kann von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden,
hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer Studentin aus Gießen entschieden.

Die Klägerin erhält einen rückzahlbaren Studienkredit. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht

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