Bundesfinanzhof (BFH)

Lotsendienst für Gründungswillige – und die Umsatzsteuer

Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige sind nicht umsatzsteuerfrei. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist nicht gegeben; es fehlt jedenfalls an der erforderlichen Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb i.V.m. § 4 Nr.

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Falsche Beratung beim Wohnungskauf

Hat eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft durch einen bei ihr tätigen Berater den Kauf einer Eigentumswohnung vermittelt, können die Käufer nicht damit rechnen, dass ihnen der garantierte Mietzins ungeschmälert zukommt. Es liegt im Wesen einer Prognose, dass diese sich nicht erfüllen muss. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Bamberg eine Schadensersatzklage abgewiesen. In

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