Mit dem Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass einer (Neu)Festsetzung der Betreuervergütung, die eine Rückforderung überzahlter Beträge zur Folge hätte, im Einzelfall der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen kann, wenn
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