Rückzahlung von Ausbildungskosten

Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer oder einem evtl. zukünftigen Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber die Kosten einer Ausbildung übernimmt, diese jedoch zurück zu zahlen sind, wenn nach Abschluss der Ausbildung nicht ein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Mindestzeit zustande kommt bzw.

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