Mit der Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem zugrundeliegenden Verfahren war ein Sondersachwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gläubigerin und mit Wirkung für dieses Insolvenzverfahren bestellt
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