Ethylen-Pipeline-Süd – und die enteignungsrechtlichen Besitzeinweisungen

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde wegen enteignungsrechtlicher Besitzeinweisungen in ein Grundstück für den Bau der Ethylen-Pipeline-Süd ohne Erfolg.

Die Verfassungsbeschwerde betraf ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren wegen der sofortigen Vollziehbarkeit enteignungsrechtlicher vorzeitiger Besitzeinweisungen in ein im Eigentum des Beschwerdeführers stehendes,

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Die vorzeitige Besitzeinweisung

Stehen die Bauarbeiten auf einem Grundstück unmittelbar bevor, sind insbesondere die erforderlichen Haushaltsmittel abrufbereit und es besteht Baurecht in diesem Bereich, liegen die Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18 f des Bundesfernstraßengesetzes eines für den Ausbau einer Bundesautobahn

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