Schaufelradbagger

Kein Räumungsstop im Rheinischen Braunkohlenrevier

Die RWE Power AG darf die Grundstücke eines Landwirts in Lützerath zur Gewinnung von Braunkohle im Tagebau Garzweiler abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurückgewiesen, die zuvor beim Verwaltungsgericht Aachen ebenfalls ohne Erfolg geblieben waren. Der Landwirt und

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Ethylen-Pipeline-Süd – und die enteignungsrechtlichen Besitzeinweisungen

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde wegen enteignungsrechtlicher Besitzeinweisungen in ein Grundstück für den Bau der Ethylen-Pipeline-Süd ohne Erfolg. Die Verfassungsbeschwerde betraf ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren wegen der sofortigen Vollziehbarkeit enteignungsrechtlicher vorzeitiger Besitzeinweisungen in ein im Eigentum des Beschwerdeführers stehendes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück sowie zwei von ihm zur landwirtschaftlichen Nutzung

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Verkauf statt Enteignung – und die Erstattung der Anwaltsgebühren

Soll außerhalb eines Enteignungs- oder Besitzeinweisungsverfahrens durch den Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Vertrags über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Grundstückseigentümer eine sonst zu erwartende Enteignung oder Besitzeinweisung abgewendet werden, gelten zwischen den Vertragsparteien grundsätzlich ausschließlich die Regeln des bürgerlichen Rechts. Dies steht auch einer entsprechenden Anwendung des §

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Sofortige Vollziehung einer Besitzeinweisung – und die Versagung von Eilrechtsschutz

Droht bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche Grundrechtsverletzung, die durch eine stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so darf sich das Fachgericht im Eilverfahren grundsätzlich nicht auf eine bloße Folgenabwägung der widerstreitenden Interessen beschränken. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert dann vielmehr regelmäßig eine über die

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Die vorzeitige Besitzeinweisung

Stehen die Bauarbeiten auf einem Grundstück unmittelbar bevor, sind insbesondere die erforderlichen Haushaltsmittel abrufbereit und es besteht Baurecht in diesem Bereich, liegen die Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18 f des Bundesfernstraßengesetzes eines für den Ausbau einer Bundesautobahn benötigten Grundstücks vor. So das Verwaltungsgericht Würzburg in dem hier

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Die für den Straßenbau benötigten Flächen eines Landwirts

Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Besitzeinweisung, um mit dem Straßenbau in einem Teilabschnitt beginnen zu können, liegen vor, wenn das Verfahren formell ordnungsgemäß durchgeführt und die gesetzlichen Fristen eingehalten worden sind. Der Umstand, dass es eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss gibt und die kraft Gesetzes bestehende sofortige Vollziehung überwiegend ausgesetzt

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