Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht in Betracht. Bei der Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und der Gewinnfeststellung der Kommanditgesellschaft sind die der Kommanditistin für Rechtsberatung
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