Entmilitarisierungskosten und die Bodensanierung

Die vom Bund zu tragenden Aufwendungen zur Durchführung einer von den Besatzungsmächten angeordneten Entmilitarisierung (hier einer ehemaligen Sprengstofffabrik) schließen die Beseitigung von Folgeschäden ein, wenn diese mit der Entmilitarisierung zwangsläufig oder typischerweise verbunden sind.

Der Zurechnungszusammenhang wird unterbrochen, wenn ein

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Konversion und Bodensanierungskosten

Dem Land Hessen steht kein Anspruch gegen den Bund zu auf Erstattung der Sanierungskosten für den ehemaligen Rüstungsstandort Allendorf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt in einem Bund-Länder-Streit die entsprechende Klage des Landes Hessen abgewiesen. Hessen hat die Bundesrepublik Deutschland

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