Variable Vergütung mittels Bonuspool

Legt der Arbeitgeber im laufenden Geschäftsjahr ein Bonusvolumen in bestimmter Höhe zugunsten der Arbeitnehmer fest, hat er dies als wesentlichen Umstand in die Ermessensentscheidung über den individuellen Bonus einzubeziehen. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände darf er von dem festgelegten Volumen

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Die verzögerte Bonuszahlung

Die Mitteilung des Arbeitgebers, dass Teile eines Bonus erst 18, 30 bzw. 42 Monate nach dem Ende der Bonusperiode ausgezahlt werden und dass Auszahlungsvoraussetzung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zahlungszeitpunkt ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307

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Bonus-Zusage durch mehrmalige Zahlung

Die Zahlung eines hohen Bonus über mehrere Jahre an eine Arbeitnehmerin kann im Einzelfall als individuelles Vertragsangebot durch schlüssiges Verhalten auszulegen sein.

Der Inhalt von Willenserklärungen ist nach §§ 133, 157 BGB objektiv unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach

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