Die falsche Schilderung eines Brandschadens

Ein Versicherungsunternehmen muss einen Brandschaden nicht erstatten, wenn der Versicherungsnehmer den Hergang des Schadens falsch darstellt. Denn damit hat der Versicherungsnehmer arglistig seine vertragliche Pflicht verletzt, dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist.

Artikel lesen