Der Schutzzweck einer Denkmalzone

Zweck der Unterschutzstellung als Denkmalzone ist regelmäßig, die Erhaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes in seiner Gesamtheit unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage zu gewährleisten. Details der Bauausführung sind hingegen für die Denkmalwürdigkeit der Denkmalzone nicht von Belang. Dies

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Die Granitsteinmauer in der Denkmalzone

Die Anordnung, eine Granitsteinmauer, die in einer Denkmalzone errichtet worden ist, zurückzubauen, ist zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn alle anderen Einfriedungen aus Holzzäunen bestehen oder lediglich durch etwa 10 cm hohe Betonrandsteine eingefriedet sind.

So die Entscheidung

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Kunststofffenster in Denkmalzone

Eine denkmalrechtliche Verfügung kann im Einzelfall rechtswidrig sein, wenn die zuständige Denkmalschutzbehörde das ihr zustehende Ermessen nicht ordnungsgemäß betätigt, weil sie nicht hinreichend ermittelt hat, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall ist die

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