Zweck der Unterschutzstellung als Denkmalzone ist regelmäßig, die Erhaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes in seiner Gesamtheit unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage zu gewährleisten. Details der Bauausführung sind hingegen für die Denkmalwürdigkeit der Denkmalzone nicht von Belang. Dies
Artikel lesen




