Bundeswehrstiefel

Der Streit um die nicht dienstpostengerechte Verwendung – und seine Erledigung durch Versetzung

Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann neben der Zustimmung der personalführenden Stelle zu einer vorübergehenden, nicht dienstpostengerechten Verwendung auch die Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung selbst sein. Die Anordnung einer nicht dienstpostengerechten Verwendung durch einen Fachvorgesetzten verliert ihre Wirksamkeit mit

Artikel lesen

Nicht-dienst­pos­ten­ge­rech­te Ver­wen­dung eines Soldaten

Es ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts recht­lich nicht zu be­an­stan­den, dass Tä­tig­kei­ten, die in den je­wei­li­gen Or­ga­ni­sa­ti­ons­grund­la­gen (Stär­ke- und Aus­rüs­tungs­nach­wei­sun­gen oder Or­ga­ni­sa­ti­ons- und Stel­len­plä­ne) als stän­di­ge Ver­tre­tungs­tä­tig­keit be­zeich­net sind, nicht dem Mel­de- und Zu­stim­mungs­ver­fah­ren des Er­las­ses „Dienst­pos­ten­ge­rech­te Ver­wen­dung von Sol­da­tin­nen

Artikel lesen