Abwehranspruch gegen straßenabgewandten Carport

Eine planerische Vorbelastung kann es rechtfertigen, einen Carport in der am weitesten straßenabgewandten Ecke des Baugrundstücks zu positionieren.

Einstellplätze bzw. Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotential in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine

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