Darlehensverträge zwischen nahe stehenden Personen

Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen.

Die Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das Finanzgericht aus einem Indiz, das es in seine Gesamtbetrachtung einbezieht,

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