Die Zeiten einer unbezahlten Freistellung wegen Nichtvorlage eines Nachweises iSd. § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 IfSG aF sind bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen, was zu einem anteilig kürzeren Urlaubsanspruch führt.
Die aufgrund dieser Freistellung wegen
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