Das Bundesarchivgesetz kann es jedem ermöglichen, Unterlagen einzusehen, die älter als 30 Jahre sind. Das Bundesarchivgesetz sieht eine Verkürzung dieser Frist nicht vor.
Mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall den Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen
Artikel lesen


