Zusammenlebende Geschwister sind keine Lebenspartnerschaft – auch nicht in der Erbschaftsteuer

Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Er sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragnen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten.

In einem jetzt vom Finanzgericht Köln entschiedenen Verfahren klagten die

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Erbschaftsteuerklassen

Die erbschaftsteuerliche Gleichstellung der Erwerber der Steuerklasse II (z.B. Eltern, Geschwister) mit Erwerbern der Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) durch §19 Abs. 1 ErbStG ist nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht verfassungswidrig.

Im hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Streitfall hatte

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