Kasernierte Legehennen

Die Vorschriften des § 13b TierSchNutztV zur Legehennenhaltung in Kleingruppen sind verfassungswidrig. Auf den Normenkontrollantrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat das Bundesverfassungsgerichts die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b TierSchNutztV) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Ebenfalls für unvereinbar erklärt

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