Der Nebenklägerbeistand im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts – und die Festsetzung seiner Vergütung

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ist für Entscheidungen über Anträge eines von ihm im Ermittlungsverfahren bestellten Rechtsanwalts auf Festsetzung einer Pauschgebühr nicht zuständig.

Dieser Entscheidung des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof lag das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen des Sprengstoffanschlags auf dem Oktoberfest in

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