Die langjährige Dauer einer Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen kann der Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht entgegen stehen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen; sie sind nach § 9 Abs. 1
Artikel lesen


