Bei dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente handelt es sich weder um eine Geldleistung der Krankenversicherung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit noch um solche der Arbeitslosenversicherung.
Ein Anspruch auf Kindergeld gemäß § 62 EStG besteht nicht, wenn die Kinder im Ausland leben. Denn nach
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