Übertragung von Erziehungsurlaub für Beamte

Die Übertragung von Erziehungsurlaub von Landesbeamten muss bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage einer Lehrerin gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg abgewiesen, ihr den

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