Gewerkschaftsbeauftragte können zu den Sitzungen des Europäischen Betriebsrats und des Ausschusses als Sachverständige hinzugezogen werden, soweit dies in der EBR-Vereinbarung vorgesehen ist oder im Einzelfall erforderlich ist. Einer generellen Hinzuziehung ohne Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, steht die
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