Bereits im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht die bei ihm anhängigen Verfahren zur Euro-Krise nach den betroffenen Rechtsfragen sortiert und, einen Problemkreis – das Anleihenkaufprogramm („Outright Monetary Transactions” – OMT) der Europäischen Zentralbank – an den Gerichtshof der Europäischen Union zur
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