Verweist eine Solo-Selbständige in ihrem Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 ausschließlich auf ihre private Existenzgefährdung, sind die Voraussetzungen der Gewährung nicht erfüllt.
So hat das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines gerichtlichen Eilverfahrens entschieden und die Bewilligung der Soforthilfe
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