Umsatzeinbußen durch U-Bahn-Bau

Eine Überbrückungshilfe wird nur solchen durch außergewöhnliche Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten Gewerbetreibenden gewährt, die hierdurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erlitten haben.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall einer Apothekerin, die wegen erheblicher Umsatzeinbußen, die sie auf Baumaßnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe am

Artikel lesen