Kein Fahrradhelm

Der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, ist jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens

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Keine Helmtragepflicht für Fahrradfahrer

Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des Sturzes unfallbedingte Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich gleichwohl nur in Ausnahmefällen – nämlich wenn er sich

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Das Fahrradfahren ohne Helm

Ein Fahrradfahrer, der keinen Fahrradhelm trägt, muss sich grundsätzlich ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr bei einem Unfall verletzt wird.

Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Fahrradfahrerin, die nach einem

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