Wird bei einem Fahrzeugbrand in einer Tiefgarage ein anderes Fahrzeug beschädigt, ist ein verschuldensunabhängiger Anspruch aus § 7 des Straßenverkehrsgesetzes aufgrund der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs nicht gegeben, da das Fahrzeug in einer privaten Tiefgarage und damit außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen steht
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