Unterstützung von Enkelkindern

Die finanzielle Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern als Unterhaltsleistungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen einkommensteuerlich abzugsfähig sei. Die hierbei zu beachtenden Fallstricke zeigt exemplarisch ein Fall aus Rheinland-Pfalz:

In einem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Streitfall lebte die Tochter

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