Fußballweltmeisterschaft für alle!

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile des Gerichts der Europäischen Union zur Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft und der EURO zurück gewiesen. Damit sind die nächsten Welt- und Europameisterschaften auch weiterhin im

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Fernsehwerbung im Pay-TV

Eine Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine kürzere maximale Sendezeit für Werbung vorsieht als für frei empfangbares Fernsehen, steht grundsätzlich im Einklang mit dem europäischen Unionsrecht, allerdings muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Dies entschied jetzt der Gerichtshof

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