Es verletzt eine zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtete Mutter in ihrem aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Grundrecht auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit, wenn das Familiengericht ihre Leistungsfähigkeit anhand eines fiktiven Einkommens ermittelt und dabei nicht nachvollziehbar darlegt, worauf es seine
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