Die nach dem Filmförderungsgesetz erhobene Filmabgabe ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschied, verfassungsgemäß.
Umstritten war insbesondere, ob dem Bund für die Filmförderung überhaupt eine Gesetzgebungskompentz zukommt oder ob die Filmförderung – und damit insbesondere die Regelungen zur Filmabgabe – der
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