Die Höhe der Bestattungsgrundgebühr

Sind in die der Bestattungsgrundgebühr Asche zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung Kosten des Friedhofs- und Bestattungsbetriebs eingeflossen, die jedenfalls zu ihrem wesentlichen Anteil nicht der Bestattungsgrundgebühr zuzuordnen gewesen wären, so ist diese Bedarfsberechnung fehlerhaft.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

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Gebühren für Urnenbestattung

Eine Kommune kann für ihren Friedhof keine Mischkalkulation der Kosten für eine Erdbestattung und für eine Urnenbestattung vornehmen.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Eilantrag eines Mannes aus Bacharach (Antragsteller) stattgegeben, der sich gegen eine Gebührenforderung

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