Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit.
Ein Steuerberater kann sich nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts für seine eigenen Steuererklärungen nicht auf die in den gleichlautenden Ländererlassen über die allgemeine Verlängerung der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen verlängerte
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