Eine mit Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung kann auch dann ausreichen, den bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis und vor der Ablegung der Fahrprüfungen erforderlichen Identitätsnachweis zu erbringen, wenn die Personenangaben in dieser Bescheinigung allein auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wollte
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