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Der Knallkörper im Fußballstadion

Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.

Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag ein Rechtsstreit zwischen dem 1.

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