Schnatternde Gänse im Mischgebiet

Mit dem bauplanungsrechtlichen Charakter eines „Mischgebietes“ nach § 6 BauNVO ist die Gänsehaltung nicht vereinbar.

So hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Nach Nachbarbeschwerden über die Geräuschentwicklung der Gänse untersagte die Antragsgegnerin dem Antragsteller unter Anordnung

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