Tierarzneimittel(nach)zulassung

Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative AMG kann die zuständige Bundesoberbehörde die arzneimittelrechtliche Zulassung widerrufen, wenn eine der nach § 28 angeordneten Auflagen nicht eingehalten und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Bundesoberbehörde

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Krankengeldverweigerung nach Aktenlage

Krankengeld darf von einer Krankenkasse nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden. Krankenkassen müssen vor einer Verweigerung der Krankengeldzahlung den medizinischen Sachverhalt vielmehr genau ermitteln. Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld

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