Die Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume eines Zahnarztes ist bei hinreichendem Tatverdacht einer Straftat gemäß § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Ausgangssachverhalt In der hier vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde erstattete der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, für private Krankenkassen Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit zahnärztlicher Behandlungen. In
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gegengutachten
Tierarzneimittel(nach)zulassung
Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative AMG kann die zuständige Bundesoberbehörde die arzneimittelrechtliche Zulassung widerrufen, wenn eine der nach § 28 angeordneten Auflagen nicht eingehalten und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Bundesoberbehörde zu setzenden angemessenen Frist abgeholfen worden ist. Nach § 105
LesenGegengutachten im selbständigen Beweisverfahren
Verlangt im selbstständigen Beweisverfahren nach bereits erfolgter Beweiserhebung der Antragsgegner eine Begutachtung zu einem Gegenantrag, um das Ergebnis der bisherigen Begutachtung zu erschüttern, ist darüber gemäß §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden. Gegen die Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einem Gegenantrag nach bereits erfolgter
LesenKrankengeldverweigerung nach Aktenlage
Krankengeld darf von einer Krankenkasse nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden. Krankenkassen müssen vor einer Verweigerung der Krankengeldzahlung den medizinischen Sachverhalt vielmehr genau ermitteln. Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen
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