Ein Ratsmitglied kann keine Kostenerstattung für die Beschäftigung seiner Ehefrau verlangen. In einem Fall aus Mülheim an der Ruhr hat jetzt das Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage eines früheren Ratsmitgliedes abgewiesen, der mit seiner Klage die Erstattung von Personal- und Mietkosten in Höhe von 6.764 € verlangt hatte, die ihm im Jahr
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