Hat das Kultusministerium seine Zuständigkeit für die Erteilung der Zustimmung zur Änderung einer Schule durch eine Rechtsverordnung rechtmäßig auf die Regierungspräsidien übertragen, ist das jeweilige Regierungspräsidium als obere Schulaufsichtsbehörde sachlich zuständig. Die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen kann abgelehnt werden, wenn die
Artikel lesen


