Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe

Ein Eilantrag gegen die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule ist abzulehnen, wenn eine Gefährdung des Bestandes einer anderen Schule während der Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht zu befürchten ist.

So hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall

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