Ein Generalbevollmächtigter kann als Verfügungsberechtigter Haftungsschuldner sein. Mit dieser Begründung billigte der Bundesfinanzhof die Haftungsinanspruchnahme eines Alleingesellschafters einer britischen Limited, dem vom Direktor dieser Ltd., der für ihn auch die Geschäftsanteile treuhänderisch verwaltete, eine Handlungsvollmacht zur Führung einer deutschen Zweigniederlassung erteilt worden war. Nach § 35 AO hat derjenige, der im
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