Honig mit Gen-Mais-Pollen

Der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken ab dem Jahr 2005 ist nicht rechtswidrig gewesen. Wird duch den Anbau von Gen-Mais der Honig verunreinigt, ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen dagegen zu treffen.

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Gen-Mais

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich – nach der – zum zweiten Mal in dieser Woche mit dem Anbau von gentechnisch manipuliertem Mais zu befassen. In dem nun verkündeten zweiten Urteil äußert sich der Europäische Gerichtshof zu den Voraussetzungen,

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