Das nationale Gentechnikrecht ermöglicht es, die Beseitigung von Maispflanzen zu verlangen, die aus konventionellem Saatgut mit geringfügigen Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Saatgut hervorgegangen sind.
Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eine von der Regierung
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