Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes“ beschlossen, mit dem die Bundesländer Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen
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