Der Käufer einer Werkstatthalle ist bei der Angabe im Verkaufsexposé „allgemein gepflegter Zustand der Immobilie“ nicht gehalten, ein mit Faserzementplatten belegtes Dach vor dem Kauf auf Wasserdichtheit zu untersuchen.
In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall macht der
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