Ein Jahrmarkt ohne Kinder-Autoskooter

Sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlichen Gründen, insbesondere auch im Falle eines Bewerberüberhanges, nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters beschränkt werden kann, ist eine getroffene Auswahlentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Die nicht rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Im Verwaltungsprozess ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts als bloße Vermögensmasse nicht beteiligungsfähig.

Eine nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts kann mangels eigener Rechtspersönlichkiet nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne des Gewerberechts sein.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

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Geldscheine

Goldhandel als Untermieter

§ 56 GewO verbietet im Reisegewerbe das Feilbieten und den Ankauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen. Zulässig ist im Reisegewerbe lediglich der Handel mit Silberschmuck bis zu einem

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