Von vielen mit Spannung erwartet war das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs zu „Abbruchbietern“ oder „Abbruchjägern“ auf eBay, also zur Wirksamkeit von Geboten gezielt auf solchen Auktionen abgeben, bei denen wegen Fehlern im Angebot ein vorzeitiger Abbruch zu erwarten ist. Doch der Bundesgerichtshof nahm zu den hiermit verbundenen Rechtsfragen keine Stellung,
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