Für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen gilt unter bestimmten Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz. Unter welchen Bedingungen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 1. Dezember 2016 festgelegt. Gleichzeitig sind die Gold- und Silberpreise für das Kalenderjahr 2017 bekannt gegeben worden. Gerade in politisch und wirtschaftlich unsicheren
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